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Ganz schlecht: Es soll künftig eine Kapitalmehrheit von 50% plus 1 Aktie genügen, um ein Delisting einzuleiten (Wilhelm Rasinger)

Bild: © Martina Draper/photaq, Wilhelm Rasinger (IVA)

Autor:
Wilhelm Rasinger

ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.

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24.04.2017, 2050 Zeichen

In Kürze soll das Börsegesetz im Zuge der MiFID II geändert werden und auch eine Delisting-Regelung für den Amtlichen Handel eingeführt werden. „Als Ziel wird zwar Verbesserung des Anlegerschutzes und Steigerung der Attraktivität des österreichischen Börsehandels angeführt, doch diese werden mit einigen der vorliegenden Bestimmungen eindeutig verfehlt bzw. ins Gegenteil verkehrt“, kritisiert IVA-Präsident Dr. Wilhelm Rasinger.

Die Haupt-Kritikpunkte sind:

  • Es genügt bereits eine Kapitalmehrheit von 50% plus 1 Aktie, um ein Delisting einzuleiten. Da die Mehrzahl der österreichischen Gesellschaften von einem starken Kernaktionär bestimmt wird, gibt es die ständige Bedrohung eines Delistings. . Für den Streubesitz ist die Handelbarkeit wertbestimmend. Viele Fonds müssten verkaufen bzw. würden nur bei einem entsprechenden Abschlag für dieses Risiko österreichische Aktien kaufen. Der IVA hält eine faire Delisting-Regelung für sinnvoll und fordert, dass analog zum Gesellschafterausschluss für ein Delisting eine 90%-Mehrheit erforderlich ist. Es darf nicht sein, dass Partikularinteressen den Anlegerschutz konterkarieren.
  • Das verpflichtende „Delisting-Angebot“ nach dem Übernahmegesetz mit vier Untergrenzen ist akzeptabel. Nicht akzeptabel hingegen ist, dass dieses Angebot bei einem EWR-Zweit-Listing nicht erforderlich ist. Damit wird unverständlicherweise eine sehr einfache Umgehungsmöglichkeit geschaffen.

Auch die anderen Bestimmungen im MiFID-Entwurf zeigen, dass keine Praktiker in der Erarbeitung des Entwurfs eingebunden waren, weil die organisatorischen Anforderungen und die Dokumentationspflichten zu einer enormen Kostenbelastung vor allem für die Anleger führen werden, der kein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Rasinger:  „Praxisferne Experten, die mit dem Geschehen auf dem Kapitalmarkt wenig vertraut sind, haben die Konsequenzen einiger ihrer Vorschläge nicht zu Ende gedacht und erreichen statt Anlegerschutz und erhöhrer Transparenz eher das Gegenteil bei höheren Kosten und Bürokratie, aber mehr Beschäftigung der FMA.


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Wilhelm Rasinger
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