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Goldcorp. startet Angebot für die im Umlauf befindlichen Aktien von Exeter - Pressemitteilung zur Hinterlegungsfrist

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20.04.2017, 16567 Zeichen

GOLDCORP STARTET ANGEBOT FÜR DIE IM UMLAUF BEFINDLICHEN AKTIEN VON EXETER –
PRESSEMITTEILUNG ZUR HINTERLEGUNGSFRIST

 

Vancouver, B.C., 20. April 2017: Exeter Resource Corporation (NYSE-MKT: XRA, TSX: XRC, Frankfurt: EXB) (Exeter” oder das Unternehmen”) und Goldcorp Inc. (NYSE: GG, TSX: G) (Goldcorp”) freuen sich, bekannt zu geben, dass Goldcorp formell mit einem Angebot (das Angebot”) an die Aktionäre von Exeter über den Erwerb aller ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien von Exeter (die Exeter-Aktien”) im Tausch gegen Stammaktien von Goldcorp (Goldcorp-Aktien”) begonnen hat. Die Inhaber von Exeter-Aktien, die das Angebot akzeptieren, erhalten 0,12 Goldcorp-Aktie im Tausch gegen jede Exeter-Aktie, die Goldcorp im Rahmen des Angebots erwirbt.

 

DIE ANNAHMEFRIST FÜR DAS ANGEBOT ENDET AM 26. MAI 2017 UM 17.00 UHR (ZEIT IN TORONTO), ES SEI DENN, DAS ANGEBOT WIRD VON GOLDCORP VERKÜRZT, VERLÄNGERT ODER WIDERRUFEN.

 

Exeter hat festgelegt und gibt hiermit bekannt, dass die anfängliche Hinterlegungsfrist für das Angebot 36 Tage beträgt, beginnend am 20. April 2017, dem Datum des Angebots, und dass diese Pressemitteilung eine Pressemitteilung zur Hinterlegungsfrist (Deposit period news release) im Sinne des National Instrument 62-104, Übernahmeangebote und Emittentenangebote (Take-Over Bids and Issuer Bids), darstellt.

 

Goldcorp wird das Angebot und das Rundschreiben zum Übernahmeangebot vom 20. April 2017 mit dem begleitenden Übermittlungsschreiben (Letter of transmittal) und der Liefergarantiemitteilung (Notice of guaranteed delivery) (zusammen die Angebotsunterlagen”) an die Aktionäre von Exeter (die Aktionäre von Exeter”) und andere Personen senden, die nach geltendem Recht zum Erhalt dieser Unterlagen berechtigt sind. Das Board of Directors von Exeter (das Board von Exeter”) wird den Aktionären von Exeter ferner ein Rundschreiben der Directors, ebenfalls vom 20. April 2017, zusenden.

 

Auf einstimmige Empfehlung seines Sonderausschusses hat das Board von Exeter die Übernahme von Exeter durch Goldcorp gemäß dem Angebot einstimmig genehmigt und zudem einstimmig empfohlen, dass die Aktionäre von Exeter ihre Aktien im Rahmen des Angebots hinterlegen. Alle Directors und leitenden Angestellten von Exeter, die ungefähr 11 % der im Umlauf befindlichen Aktien von Exeter halten, haben sich bereit erklärt, das Angebot anzunehmen. Die Empfehlung des Board und des Sonderausschusses von Exeter wird durch jeweils ein bestätigendes Gutachten (Fairness opinion) von Scotiabank und von Paradigm Capital Inc. unterstützt. 

 

Im Zusammenhang mit dem Angebot haben Goldcorp und Exeter eine geänderte und neu formulierte Unterstützungsvereinbarung mit Datum vom 19. April 2017 abgeschlossen, mit welcher die Parteien die Arrangement-Vereinbarung vom 28. März 2017 in ihrer Gesamtheit geändert und neu formuliert haben, damit sich diese auf den Erwerb sämtlicher ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien von Exeter durch Goldcorp gemäß dem Angebot bezieht, und mit welcher Exeter zugestimmt hat, das Angebot zu unterstützen. Der erfolgreiche Abschluss des Angebots unterliegt einer Reihe von Bedingungen, unter anderem den folgenden:

 

1. Die Aktionäre von Exeter müssen eine Anzahl von Exeter-Aktien vor dem Ablauf der Angebotsfrist rechtswirksam anbieten, und zwar mindestens 66⅔ % der Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Exeter-Aktien auf vollständig verwässerter Basis, und dürfen diese Aktien vor dem Ablauf der Angebotsfrist nicht zurückziehen. Goldcorp kann auf diese Bedingung verzichten.

 

2. Die Aktionäre von Exeter müssen eine Anzahl von Exeter-Aktien vor dem Ablauf der Angebotsfrist rechtswirksam anbieten, und zwar mehr als 50 % der Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Exeter-Aktien, und dürfen diese Aktien vor dem Ablauf der Angebotsfrist nicht zurückziehen. Goldcorp kann auf diese Bedingung nicht verzichten.

 

3. Die Unterstützungsvereinbarung ist gemäß ihren Bestimmungen nicht gekündigt worden.

 

4. Vor dem Ablaufdatum sind keine schwerwiegenden negativen Ereignisse im Hinblick auf Exeter eingetreten.

 

Die vollständigen Angaben zu dem Angebot sind im Rundschreiben zum Übernahmeangebot und den begleitenden Angebotsunterlagen (zusammen die Angebotsunterlagen”) enthalten, die Goldcorp bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht hat und die über das Profil von Exeter auf SEDAR unter sedar.com abrufbar sind. Gleichzeitig hat Goldcorp bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (die SEC”) eine Registrierungserklärung auf Formular F-10 eingereicht (die Registrierungserklärung”), die einen Prospekt zu dem Angebot (der Prospekt”) und eine Erklärung zu dem Angebot (Tender offer statement) auf Schedule TO (der Schedule TO”) enthält. Exeter hat in Verbindung mit dem Angebot und dem Rundschreiben der Directors von Exeter vom 20. April 2017 ein Schedule 14D-9 bei der SEC eingereicht. Die bei der SEC eingereichten Materialien können kostenlos online über die Website der SEC unter www.sec.gov abgerufen werden. Goldcorp hat den Aktionären von Exeter, den eingetragenen Inhabern wandelbarer Wertpapiere und anderen Personen, die nach geltendem Recht zum Erhalt dieser Dokumente berechtigt sind, die Angebotsunterlagen zugesandt, und Exeter hat den vorgenannten Personen das Rundschreiben seiner Directors zugesandt.

 

Diese Pressemitteilung ersetzt nicht die Angebotsunterlagen, den Prospekt, die Registrierungserklärung, den Schedule TO oder den Schedule 14D-9. DEN AKTIONÄREN VON EXETER UND ANDEREN BETEILIGTEN PARTEIEN WIRD NACHDRÜCKLICH EMPFOHLEN, DIESE UNTERLAGEN, ALLE DURCH VERWEISUNG AUFGENOMMENEN UNTERLAGEN, ALLE SONSTIGEN GELTENDEN DOKUMENTE SOWIE ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN ZU LESEN, DA JEDES DIESER DOKUMENTE WICHTIGE INFORMATIONEN ZU GOLDCORP, EXETER UND DEM ANGEBOT ENTHÄLT.

 

Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf und keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren von Goldcorp oder Exeter dar. Die Wertpapiere, die gemäß der Registrierungserklärung registriert wurden, werden in keinem Rechtssystem angeboten, in denen ein solches Angebot nicht zulässig ist.

 

Über Exeter

 

Exeter ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf die Exploration und Erschließung des Projekts Caspiche in Chile konzentriert. Caspiche befindet sich im chilenischen Gebiet Maricunga, das eine gute Infrastruktur aufweist und sich in unmittelbarer Nähe zu anderen umfassenden Minenbetrieben und Projekten befindet, die zurzeit erschlossen werden.

 

Über Goldcorp:

 

Goldcorp ist ein führender Goldproduzent, dessen Hauptaugenmerk auf vernünftige Abbaumethoden mit einer sicheren, kostengünstigen Produktion von einem qualitativ hochwertigen Portfolio an Minen gerichtet ist.

 

Im Namen von Exeter Resources Corp.:

Herr Wendell M. Zerb, P. Geol

President & CEO

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Wendell Zerb, CEO oder

Rob Grey, VP Corporate Communications

Tel:  1-888-688-9592 (gebührenfrei)

Tel: 604-688-9592  Fax: 604-688-9532

 

Suite 1660, 999 West Hastings St.

Vancouver, BC Kanada  V6C 2W2

exeter@exeterresource.com

 

 

Oder den Informationsbeauftragten, Kingsdale Advisors:

 

 

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The Exchange Tower, 130 King Street West, Suite 2950, P.O. Box 361 Toronto, Ontario M5X 1E2

Gebührenfreie Rufnummer für Nordamerika: 1-866-851-2743

Außerhalb von Nordamerika, Rufnummer der Banken und Vermittler für R-Gespräche: 416-867-2271

E-Mail: contactus@kingsdaleadvisors.com

 

Safe Harbour-Erklärung: Diese Pressemeldung enthält „zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen“ (zusammen als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) im Sinne der anzuwendenden Wertpapiergesetze und des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. einschließlich in Zusammenhang mit der Bewertung des Managements der Vorteile der geplanten Transaktion mit Goldcorp für die Aktionäre; der erwarteten Versand- und Versammlungstermine; des Zeitplans für den Abschluss der Transaktion; der Auffassung des Unternehmens hinsichtlich der potenziellen Bedeutung von entdecktem Wasser und des Potenzials, das im Rahmen einer Option bezogene entsalzte Wasser zu verwenden; des Zeitplans und des Abschlusses einer vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung oder anderer Studien über die Weiterentwicklung von Caspiche, einschließlich einer Produktionsentscheidung für das Oxidprojekt; des Potenzials hinsichtlich neuer Möglichkeiten für die Weiterentwicklung von Caspiche; der Ergebnisse der PEA 2014, einschließlich der geschätzten Jahresproduktionsraten, der Kapital- und Produktionskosten oder der erwarteten Änderungen solcher Kosten; Wasser- und Stromanforderungen und metallurgischer Gewinnungsraten; der erwarteten Steuersätze; des Potenzials, sich Wasserrechte und adäquates Wasser zu sichern; der potenziellen Genehmigung für eine Wasserextraktion; des Potenzials für geringere Stromkosten; des Potenzials, neue Projekte zu erwerben; sowie der erwarteten Barreserven. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung gültig.  Den Lesern wird dringend empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Es kann nicht garantiert werden, dass die zukünftigen Umstände oder Ergebnisse, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen erwartet oder impliziert werden, tatsächlich eintreten oder Pläne, Absichten oder Erwartungen, auf denen die zukunftsgerichteten Aussagen basieren, eintreten werden. Obwohl sich das Unternehmen bei diesen zukunftsgerichteten Aussagen auf Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Aussagen stützt, sind diese Aussagen keine Gewähr dafür, dass solche zukünftigen Ereignisse tatsächlich eintreten werden und demnach Risiken, Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren unterworfen, die dazu führen können, dass die Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten bzw. implizierten abweichen. Solche Faktoren und Annahmen beinhalten unter anderem den Erhalt aller Genehmigungen der Aktionäre und der Behörden; keine übermäßigen Verzögerungen der Transaktion; die Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftslage; den Gold-, Silber- und Kupferpreis; Änderungen von Wechselkursen ausländischer Währungen und Aktionen von Regierungsbehörden; Ungewissheiten in Zusammenhang mit Verhandlungen; sowie Fehleinschätzungen bei der Vorbereitung zukunftsgerichteter Informationen. Außerdem gibt es bekannte und unbekannte Risikofaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Bekannte Risikofaktoren beinhalten Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die Transaktion abzuschließen; der Projektentwicklung, einschließlich Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die Anforderungen des Abkommens des Unternehmens mit Anglo American hinsichtlich seines Projektes Caspiche zu erfüllen, die zum Verlust von Eigentumsrechten führen könnte; des Erfordernisses einer zusätzlichen Finanzierung; Betriebsrisiken in Zusammenhang mit Bergbau und Mineralverarbeitung; Risiken in Zusammenhang mit den metallurgischen Gewinnungsraten; Risiken in Zusammenhang mit dem Betrieb in Gebieten, die von Dürreperioden, Wasserknappheit und Stromversorgungsproblemen betroffen sind, sowie Änderungen in der Gesetzgebung, die Einfluss auf diese Ressourcen nimmt; Schwankungen bei den Metallpreisen; Besitzansprüche; Unsicherheiten und Risiken in Zusammenhang mit den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Gewährung von Grundrechten durch die chilenische Regierung; Unsicherheiten und Risiken in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit im Ausland; Umwelthaftungsansprüche und Versicherungsangelegenheiten; Abhängigkeit von Schlüsselarbeitskräften; mögliche Interessenskonflikte zwischen bestimmten Führungskräften, Direktoren oder Förderern des Unternehmens im Hinblick auf bestimmte andere Projekte; fehlende Dividenden; Währungsschwankungen; Wettbewerb; Verwässerung; Kurs- und Volumenschwankungen beim Handel der Stammaktien des Unternehmens; steuerliche Folgen für US-Anleger; sowie andere Risiken und Unsicherheiten, die u.a. in dieser Meldung und im Jahresbericht des Unternehmens für das per 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr - datiert mit 24. März 2017, bei der kanadischen Wertpapieraufsicht eingereicht und unter www.sedar.com veröffentlicht ist und veröffentlicht bei der SEC als Teil des Unternehmenensjahresbericht als Form 40F verfügbar unter www.sec.gov – erläutert werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

 

Vorsorglicher Hinweis an US-amerikanische Investoren – Exeter muss Mineralressourcen in Zusammenhang mit seinen Konzessionsgebieten unter Anwendung der Definitionen von „gemessenen Mineralressourcen“ (Measured Mineral Resources), „angezeigten Mineralressourcen“ (Indicated Mineral Resources) und „abgeleiteten Mineralressourcen“ (Inferred Mineral Resources) des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (das „CIM“) beschreiben und gemäß den kanadischen Gesetzen veröffentlichen. Diese Begriffe entsprechen jedoch nicht den Begriffen gemäß dem Industry Guide 7 der United States Securities and Exchange Commission und dürfen normalerweise nicht in Berichten und anderen Dokumenten verwendet werden, die bei der SEC eingereicht werden. Investoren dürfen nicht davon ausgehen, dass alle Minerallagerstätten dieser Kategorien, oder Teile davon, jemals zu Mineralreserven gemäß dem SEC Industry Guide 7 gemacht werden. „Abgeleitete Mineralressourcen“ bergen Ungewissheiten hinsichtlich ihrer Existenz und hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit in sich. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen, oder Teile davon, jemals in eine höhere Kategorie eingestuft werden. Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht die Grundlage von Machbarkeits- oder vorläufigen Machbarkeitsstudien bilden; Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen. Die Meldung von in einer Mineralressource „enthaltenen Unzen“ ist eine zulässige Meldung gemäß den kanadischen Gesetzen. Die SEC erlaubt Emittenten jedoch normalerweise nur, über Mineralisierungen zu berichten, die keine „Mineralreserven“ gemäß den Bestimmungen des SEC Industry Guide 7 als vorhandene Tonnen und Gehalte ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten darstellen. Daher lassen sich die in dieser Pressemitteilung enthaltenen oder referenzierten Informationen, die Beschreibungen von Minerallagerstätten enthalten, möglicherweise nicht mit ähnlichen Informationen vergleichen, die von US-Unternehmen in Abhängigkeit der Bericht- und Meldeanforderungen gemäß den US-amerikanischen Gesetzen und den entsprechenden Bestimmungen und Regulierungen, einschließlich des SEC Industry Guide 7, veröffentlicht werden.

 

DIE TSX UND IHRE REGULIERUNGSORGANE (IN DEN STATUTEN DER TSX ALS REGULATION SERVICES PROVIDER BEZEICHNET) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DIESER PRESSEMELDUNG.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 



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    Goldcorp. startet Angebot für die im Umlauf befindlichen Aktien von Exeter - Pressemitteilung zur Hinterlegungsfrist


    20.04.2017, 16567 Zeichen

    GOLDCORP STARTET ANGEBOT FÜR DIE IM UMLAUF BEFINDLICHEN AKTIEN VON EXETER –
    PRESSEMITTEILUNG ZUR HINTERLEGUNGSFRIST

     

    Vancouver, B.C., 20. April 2017: Exeter Resource Corporation (NYSE-MKT: XRA, TSX: XRC, Frankfurt: EXB) (Exeter” oder das Unternehmen”) und Goldcorp Inc. (NYSE: GG, TSX: G) (Goldcorp”) freuen sich, bekannt zu geben, dass Goldcorp formell mit einem Angebot (das Angebot”) an die Aktionäre von Exeter über den Erwerb aller ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien von Exeter (die Exeter-Aktien”) im Tausch gegen Stammaktien von Goldcorp (Goldcorp-Aktien”) begonnen hat. Die Inhaber von Exeter-Aktien, die das Angebot akzeptieren, erhalten 0,12 Goldcorp-Aktie im Tausch gegen jede Exeter-Aktie, die Goldcorp im Rahmen des Angebots erwirbt.

     

    DIE ANNAHMEFRIST FÜR DAS ANGEBOT ENDET AM 26. MAI 2017 UM 17.00 UHR (ZEIT IN TORONTO), ES SEI DENN, DAS ANGEBOT WIRD VON GOLDCORP VERKÜRZT, VERLÄNGERT ODER WIDERRUFEN.

     

    Exeter hat festgelegt und gibt hiermit bekannt, dass die anfängliche Hinterlegungsfrist für das Angebot 36 Tage beträgt, beginnend am 20. April 2017, dem Datum des Angebots, und dass diese Pressemitteilung eine Pressemitteilung zur Hinterlegungsfrist (Deposit period news release) im Sinne des National Instrument 62-104, Übernahmeangebote und Emittentenangebote (Take-Over Bids and Issuer Bids), darstellt.

     

    Goldcorp wird das Angebot und das Rundschreiben zum Übernahmeangebot vom 20. April 2017 mit dem begleitenden Übermittlungsschreiben (Letter of transmittal) und der Liefergarantiemitteilung (Notice of guaranteed delivery) (zusammen die Angebotsunterlagen”) an die Aktionäre von Exeter (die Aktionäre von Exeter”) und andere Personen senden, die nach geltendem Recht zum Erhalt dieser Unterlagen berechtigt sind. Das Board of Directors von Exeter (das Board von Exeter”) wird den Aktionären von Exeter ferner ein Rundschreiben der Directors, ebenfalls vom 20. April 2017, zusenden.

     

    Auf einstimmige Empfehlung seines Sonderausschusses hat das Board von Exeter die Übernahme von Exeter durch Goldcorp gemäß dem Angebot einstimmig genehmigt und zudem einstimmig empfohlen, dass die Aktionäre von Exeter ihre Aktien im Rahmen des Angebots hinterlegen. Alle Directors und leitenden Angestellten von Exeter, die ungefähr 11 % der im Umlauf befindlichen Aktien von Exeter halten, haben sich bereit erklärt, das Angebot anzunehmen. Die Empfehlung des Board und des Sonderausschusses von Exeter wird durch jeweils ein bestätigendes Gutachten (Fairness opinion) von Scotiabank und von Paradigm Capital Inc. unterstützt. 

     

    Im Zusammenhang mit dem Angebot haben Goldcorp und Exeter eine geänderte und neu formulierte Unterstützungsvereinbarung mit Datum vom 19. April 2017 abgeschlossen, mit welcher die Parteien die Arrangement-Vereinbarung vom 28. März 2017 in ihrer Gesamtheit geändert und neu formuliert haben, damit sich diese auf den Erwerb sämtlicher ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien von Exeter durch Goldcorp gemäß dem Angebot bezieht, und mit welcher Exeter zugestimmt hat, das Angebot zu unterstützen. Der erfolgreiche Abschluss des Angebots unterliegt einer Reihe von Bedingungen, unter anderem den folgenden:

     

    1. Die Aktionäre von Exeter müssen eine Anzahl von Exeter-Aktien vor dem Ablauf der Angebotsfrist rechtswirksam anbieten, und zwar mindestens 66⅔ % der Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Exeter-Aktien auf vollständig verwässerter Basis, und dürfen diese Aktien vor dem Ablauf der Angebotsfrist nicht zurückziehen. Goldcorp kann auf diese Bedingung verzichten.

     

    2. Die Aktionäre von Exeter müssen eine Anzahl von Exeter-Aktien vor dem Ablauf der Angebotsfrist rechtswirksam anbieten, und zwar mehr als 50 % der Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Exeter-Aktien, und dürfen diese Aktien vor dem Ablauf der Angebotsfrist nicht zurückziehen. Goldcorp kann auf diese Bedingung nicht verzichten.

     

    3. Die Unterstützungsvereinbarung ist gemäß ihren Bestimmungen nicht gekündigt worden.

     

    4. Vor dem Ablaufdatum sind keine schwerwiegenden negativen Ereignisse im Hinblick auf Exeter eingetreten.

     

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    Diese Pressemitteilung ersetzt nicht die Angebotsunterlagen, den Prospekt, die Registrierungserklärung, den Schedule TO oder den Schedule 14D-9. DEN AKTIONÄREN VON EXETER UND ANDEREN BETEILIGTEN PARTEIEN WIRD NACHDRÜCKLICH EMPFOHLEN, DIESE UNTERLAGEN, ALLE DURCH VERWEISUNG AUFGENOMMENEN UNTERLAGEN, ALLE SONSTIGEN GELTENDEN DOKUMENTE SOWIE ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN ZU LESEN, DA JEDES DIESER DOKUMENTE WICHTIGE INFORMATIONEN ZU GOLDCORP, EXETER UND DEM ANGEBOT ENTHÄLT.

     

    Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf und keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren von Goldcorp oder Exeter dar. Die Wertpapiere, die gemäß der Registrierungserklärung registriert wurden, werden in keinem Rechtssystem angeboten, in denen ein solches Angebot nicht zulässig ist.

     

    Über Exeter

     

    Exeter ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf die Exploration und Erschließung des Projekts Caspiche in Chile konzentriert. Caspiche befindet sich im chilenischen Gebiet Maricunga, das eine gute Infrastruktur aufweist und sich in unmittelbarer Nähe zu anderen umfassenden Minenbetrieben und Projekten befindet, die zurzeit erschlossen werden.

     

    Über Goldcorp:

     

    Goldcorp ist ein führender Goldproduzent, dessen Hauptaugenmerk auf vernünftige Abbaumethoden mit einer sicheren, kostengünstigen Produktion von einem qualitativ hochwertigen Portfolio an Minen gerichtet ist.

     

    Im Namen von Exeter Resources Corp.:

    Herr Wendell M. Zerb, P. Geol

    President & CEO

     

     

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    Safe Harbour-Erklärung: Diese Pressemeldung enthält „zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen“ (zusammen als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) im Sinne der anzuwendenden Wertpapiergesetze und des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. einschließlich in Zusammenhang mit der Bewertung des Managements der Vorteile der geplanten Transaktion mit Goldcorp für die Aktionäre; der erwarteten Versand- und Versammlungstermine; des Zeitplans für den Abschluss der Transaktion; der Auffassung des Unternehmens hinsichtlich der potenziellen Bedeutung von entdecktem Wasser und des Potenzials, das im Rahmen einer Option bezogene entsalzte Wasser zu verwenden; des Zeitplans und des Abschlusses einer vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung oder anderer Studien über die Weiterentwicklung von Caspiche, einschließlich einer Produktionsentscheidung für das Oxidprojekt; des Potenzials hinsichtlich neuer Möglichkeiten für die Weiterentwicklung von Caspiche; der Ergebnisse der PEA 2014, einschließlich der geschätzten Jahresproduktionsraten, der Kapital- und Produktionskosten oder der erwarteten Änderungen solcher Kosten; Wasser- und Stromanforderungen und metallurgischer Gewinnungsraten; der erwarteten Steuersätze; des Potenzials, sich Wasserrechte und adäquates Wasser zu sichern; der potenziellen Genehmigung für eine Wasserextraktion; des Potenzials für geringere Stromkosten; des Potenzials, neue Projekte zu erwerben; sowie der erwarteten Barreserven. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung gültig.  Den Lesern wird dringend empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Es kann nicht garantiert werden, dass die zukünftigen Umstände oder Ergebnisse, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen erwartet oder impliziert werden, tatsächlich eintreten oder Pläne, Absichten oder Erwartungen, auf denen die zukunftsgerichteten Aussagen basieren, eintreten werden. Obwohl sich das Unternehmen bei diesen zukunftsgerichteten Aussagen auf Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Aussagen stützt, sind diese Aussagen keine Gewähr dafür, dass solche zukünftigen Ereignisse tatsächlich eintreten werden und demnach Risiken, Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren unterworfen, die dazu führen können, dass die Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten bzw. implizierten abweichen. Solche Faktoren und Annahmen beinhalten unter anderem den Erhalt aller Genehmigungen der Aktionäre und der Behörden; keine übermäßigen Verzögerungen der Transaktion; die Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftslage; den Gold-, Silber- und Kupferpreis; Änderungen von Wechselkursen ausländischer Währungen und Aktionen von Regierungsbehörden; Ungewissheiten in Zusammenhang mit Verhandlungen; sowie Fehleinschätzungen bei der Vorbereitung zukunftsgerichteter Informationen. Außerdem gibt es bekannte und unbekannte Risikofaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Bekannte Risikofaktoren beinhalten Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die Transaktion abzuschließen; der Projektentwicklung, einschließlich Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die Anforderungen des Abkommens des Unternehmens mit Anglo American hinsichtlich seines Projektes Caspiche zu erfüllen, die zum Verlust von Eigentumsrechten führen könnte; des Erfordernisses einer zusätzlichen Finanzierung; Betriebsrisiken in Zusammenhang mit Bergbau und Mineralverarbeitung; Risiken in Zusammenhang mit den metallurgischen Gewinnungsraten; Risiken in Zusammenhang mit dem Betrieb in Gebieten, die von Dürreperioden, Wasserknappheit und Stromversorgungsproblemen betroffen sind, sowie Änderungen in der Gesetzgebung, die Einfluss auf diese Ressourcen nimmt; Schwankungen bei den Metallpreisen; Besitzansprüche; Unsicherheiten und Risiken in Zusammenhang mit den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Gewährung von Grundrechten durch die chilenische Regierung; Unsicherheiten und Risiken in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit im Ausland; Umwelthaftungsansprüche und Versicherungsangelegenheiten; Abhängigkeit von Schlüsselarbeitskräften; mögliche Interessenskonflikte zwischen bestimmten Führungskräften, Direktoren oder Förderern des Unternehmens im Hinblick auf bestimmte andere Projekte; fehlende Dividenden; Währungsschwankungen; Wettbewerb; Verwässerung; Kurs- und Volumenschwankungen beim Handel der Stammaktien des Unternehmens; steuerliche Folgen für US-Anleger; sowie andere Risiken und Unsicherheiten, die u.a. in dieser Meldung und im Jahresbericht des Unternehmens für das per 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr - datiert mit 24. März 2017, bei der kanadischen Wertpapieraufsicht eingereicht und unter www.sedar.com veröffentlicht ist und veröffentlicht bei der SEC als Teil des Unternehmenensjahresbericht als Form 40F verfügbar unter www.sec.gov – erläutert werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

     

    Vorsorglicher Hinweis an US-amerikanische Investoren – Exeter muss Mineralressourcen in Zusammenhang mit seinen Konzessionsgebieten unter Anwendung der Definitionen von „gemessenen Mineralressourcen“ (Measured Mineral Resources), „angezeigten Mineralressourcen“ (Indicated Mineral Resources) und „abgeleiteten Mineralressourcen“ (Inferred Mineral Resources) des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (das „CIM“) beschreiben und gemäß den kanadischen Gesetzen veröffentlichen. Diese Begriffe entsprechen jedoch nicht den Begriffen gemäß dem Industry Guide 7 der United States Securities and Exchange Commission und dürfen normalerweise nicht in Berichten und anderen Dokumenten verwendet werden, die bei der SEC eingereicht werden. Investoren dürfen nicht davon ausgehen, dass alle Minerallagerstätten dieser Kategorien, oder Teile davon, jemals zu Mineralreserven gemäß dem SEC Industry Guide 7 gemacht werden. „Abgeleitete Mineralressourcen“ bergen Ungewissheiten hinsichtlich ihrer Existenz und hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit in sich. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen, oder Teile davon, jemals in eine höhere Kategorie eingestuft werden. Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht die Grundlage von Machbarkeits- oder vorläufigen Machbarkeitsstudien bilden; Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen. Die Meldung von in einer Mineralressource „enthaltenen Unzen“ ist eine zulässige Meldung gemäß den kanadischen Gesetzen. Die SEC erlaubt Emittenten jedoch normalerweise nur, über Mineralisierungen zu berichten, die keine „Mineralreserven“ gemäß den Bestimmungen des SEC Industry Guide 7 als vorhandene Tonnen und Gehalte ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten darstellen. Daher lassen sich die in dieser Pressemitteilung enthaltenen oder referenzierten Informationen, die Beschreibungen von Minerallagerstätten enthalten, möglicherweise nicht mit ähnlichen Informationen vergleichen, die von US-Unternehmen in Abhängigkeit der Bericht- und Meldeanforderungen gemäß den US-amerikanischen Gesetzen und den entsprechenden Bestimmungen und Regulierungen, einschließlich des SEC Industry Guide 7, veröffentlicht werden.

     

    DIE TSX UND IHRE REGULIERUNGSORGANE (IN DEN STATUTEN DER TSX ALS REGULATION SERVICES PROVIDER BEZEICHNET) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DIESER PRESSEMELDUNG.

     

    Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

     



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