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SolarWorld: Spannung vor den vollständigen Zahlen (Michael Vaupel, Christoph Scherbaum)

Bild: © SolarWorld AG (Homepage), Solarstrom beim Papst, Solarzellen, Vatikan, Rom, SolarWorld AG

Autor:
Christoph Scherbaum

Die Börsenblogger ist das einfache und direkte Sprachrohr von Journalisten und deren Kollegen, die teils schon mit jahrzehntelanger Arbeits- und Börsenerfahrung aufwarten können. Auch als professionelle Marktteilnehmer. Letztlich sind wir alle Börsenfans. Aber wir vertreten in diesem Blog auch eine ganz simple Philosophie: Wir wollen unabhängig von irgendwelchen Analysten, Bankexperten oder Gurus schreiben, was wir zum aktuellen (Börsen-)Geschehen denken, was uns beschäftigt. Das kommt Ihnen, dem Leser, zu Gute.

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22.03.2017, 2697 Zeichen

Bei Solarworld (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) gab es gestern eine krasse Kursentwicklung. Hier zunächst der Chart der letzten Zeit:

Solarworld-Chart: finanztreff.de

Am Nachmittag wurde der Handel vorübergehend ausgesetzt, und danach brach der Kurs ein – von zuvor knapp 4 Euro auf im Tief knapp 2,50 Euro. Später erholte sich der Kurs dann wieder, aber…was war denn da los? Das:

Solarworld meldete sich zu Wort. Die vorläufigen Geschäftszahlen (bereits gemeldet) wurden bestätigt. So weit, so undramatisch. Aber dann! Ich zitiere: „Der Vorstand der SolarWorld AG zeigt gemäß § 92 Abs. 1 AktG für die Einzelgesellschaft SolarWorld AG einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals an.“

Ein solcher Verlust ist meldepflichtig. Das schreibt das Aktiengesetz (AktG) vor. Ich zitiere daraus:

„Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vorstand unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.“
– § 92 Abs. 1 AktG, den Originaltext finden Sie hier.

Bedeutet das, dass die liquiden Mittel nun aufgebraucht sind? Nein. In der Meldung heißt es expizit, dass der Verlust „im Wesentlichen“ durch Rückstellungen und Wertberichtigungen zustande kam. Dies aber ist erfahrungsgemäß nicht Cash-wirksam. Um mehr dazu sagen zu können, müsste ich die vollständigen Zahlen inklusive Bilanz sehen – und die soll es erst am 29. März geben.

Das Gesetz schreibt vor, dass für den Fall hier – Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals – eine Hauptversammlung einzuberufen ist. Das hat Solarworld mit der gestrigen Meldung auch angekündigt, ohne ein Datum zu nennen. Ich bin kein Jurist und weiß nicht, ob die Pflicht zur Einberufung einer (außerordentlichen) Hauptversammlung eine bestimmte Frist vorschreibt. Denn die ordentliche Hauptversammlung der Solarworld AG soll ohnehin am 3. Juli 2017 stattfinden. Vielleicht wird es dann vorher eine außerordentliche Hauptversammlung geben? Ich bin jedenfalls sehr auf die vollständigen Zahlen von Solarworld gespannt, die es nächste Woche (29.3.2017) geben soll. Ich weise darauf hin, dass ich bei Solarworld investiert bin.

Ein Beitrag von Michael Vaupel

Michael Vaupel, diplomierter Volkswirt und Historiker (M.A.), Vollblut-Börsianer. Nach dem Studium Volontariat und Leitender Redakteur und Analyst diverser Börsenbriefe (Emerging Markets, Internet, Derivate, Rohstoffe). Er ist gefragter Interview- und Chatpartner (N24, CortalConsors). Ethisch korrektes Investieren ist ihm wichtig.
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