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10.06.2014, 18456 Zeichen

In den vergangenen Monaten haben sich wieder zahlreiche rechtliche Änderungen zum europäischen Binnenmarkt für Wertpapiere ergeben. Hier kurzer Überblick mit Links auf Zusammenfassungen und Originaldokumente zu folgenden Themen, zusammengestellt von der OeKB.

MiFID II

Schon Ende 2011 hatte die Europäische Kommission (EK) einen Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) vorgelegt. Ziel der Neufassung ist es, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu machen sowie den Anlegerschutz zu stärken. Der Kompromisstext zu MiFID II wurde im April vom Europäischen Parlament (EP) und im Mai vom Rat der EU formell angenommen. Damit sind die neuen Rechtsakte (MiFID + MiFIR) erlassen und werden im Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die Reduktion von systemischen Risiken sowie die weitere Integration der europäischen Wertpapiermärkte soll u.a. über eine Ausweitung der Vor- und Nachhandelstransparenz sowie den Ausbau der Kompetenzen von Aufsichtsbehörden erreicht werden. Gleichzeitig wird der Anwendungsbereich der MiFID nahezu auf alle Handelsplattformen (auch OTFs) und Wertpapierarten erweitert. Erwähnenswert ist weiters, dass MiFID II neue Maßnahmen zur Transparenz- und Liquiditätssteigerung für den Hochfrequenzhandel festschreibt. 
Nach Veröffentlichung ist die Richtlinie in den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. ESMA hat bereits mit der Vorbereitung eines technischen Rates sowie technischer Standards zur Detaillierung der MiFID begonnen.

EMIR

Seit Inkrafttreten der EMIR 2012 (Verordnung zu OTC Derivaten, zentralen Gegenparteien und Transaktionsregistern) sind von ESMA bereits eine Reihe von technischen Standards und delegierte Verordnungen zur Änderung der EMIR erlassen worden (Melde- und datenspezifische Regelungen, Anforderungen an CCPs u.a.). Zuletzt wurde die EMIR im März dieses Jahres um Verfahrensvorschriften zu Sanktionsmöglichkeiten der ESMA ergänzt. Ein Vorschlag der ESMA zur Verschiebung des Meldebeginns für börsengehandelte Derivate bis zum 1. Jänner 2015 wurde von der EK zu Jahresbeginn abgelehnt.

Securities Law Legislation

Die EK veröffentlichte im Mai 2013 ein Arbeitspapier zur Verbesserung der Rechtssicherheit von Wertpapierverwahrung und -verfügung (SLL). Demzufolge war als Mindestscope einer Neuregelung angedacht: 
* Rechtsrahmen für Erwerb und Verfügung über Wertpapiere
* Rechtsrahmen für die Ausübung von Rechten, die sich aus einem Wertpapier ergeben
* Neues Aufsichtsregime für jedwede Tätigkeit der Wertpapier-Verwahrung oder -Verwaltung;
War ursprünglich angedacht, dass im Dezember 2013 ein Verordnungsvorschlag der EK veröffentlicht wird, scheint aus heutiger Sicht ein eigener Rechtsakt im Sinne der SLL unwahrscheinlich geworden zu sein. Vielmehr dürften zentrale Aspekte in andere europarechtliche Regelungen eingebaut werden. So werden beispielsweise Vorschriften zur shareholders transparency in die Aktionärsrechte Richtlinie integriert und finden sich aufsichtsrechtliche Bestimmungen für die Wertpapierverwahrung in der CSDR.

Aktionärsrechte und Corporate Governance

Die EK hat Anfang April ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Unternehmensführung von börsengelisteten europäischen Unternehmen veröffentlicht.

Aktionärsrechterichtlinie
Zum Paket gehört unter anderem ein Vorschlag zur Änderung der geltenden Aktionärsrechterichtlinie. Ziel ist es Aktionäre zu ermutigen, sich stärker in die Unternehmen einzubringen, und ihre Investition in einer längerfristigen Perspektive zu sehen. Dafür sollen sie über Rechte verfügen, die es ihnen ermöglichen eine angemessene Kontrolle über das Management auszuüben. Einschließlich eines verbindlichen Mitspracherechts bei der Festsetzung von Vergütungen. Im Interesse der Emittenten wurden die Regelungen zur grenzüberschreitenden Identifizierung von Aktionären vereinheitlicht. Der Vorschlag sieht auch eine Verpflichtung für CSDs und Intermediäre vor, auf Anforderung Informationen zur Aktionärsidentität an Emittenten weiterzugeben.

Proxy Advisory Unternehmen
Ebenso im Maßnahmenpaket enthalten sind die von der EK seit rund einem Jahr geforderten stärkeren Vorgaben an proxy advisory Unternehmen. Deren Versuch dem Richtlinienvorschlag der EK mit einem selbstbindenden Code of Conduct zuvor zu kommen ist damit gescheitert.

Qualität der Berichterstattung
Ein weiterer wichtiger Teil des Paketes ist eine Empfehlung der EK zur Steigerung der Qualität der Berichterstattung. Damit möchte die EK börsennotierten Unternehmen und Anlegern Leitlinien an die Hand geben, wie die Qualität der von rund 10.000 börsengelisteten Unternehmen veröffentlichten Corporate-Governance Berichte verbessert werden kann.

Aufgrund der Wahlen zum EP, werden die Beratungen über diesen Vorschlag im Rat und im EP frühestens in der zweiten Hälfte 2014 beginnen.

 
CSD Regulation

Im April erfolgte im EP die Abstimmung zum Kompromisstext zur Central Securities Depository Regulation (CSDR). Inhaltliche Änderungen sind im Rahmen der noch offenen formellen Schritte bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU nicht mehr zu erwarten.
Ziel der Verordnung ist es, Aufgaben und Aufsicht von Central Securities Depositories (CSDs) neu zu regeln. Gleichzeitig werden mit dem neuen Regelwerk auch einzelne Aspekte des Settlements harmonisiert (insb. Settlement Zyklen und Settlement Disziplin). So werden beispielsweise ab Oktober die an der Wiener Börse gehandelten Wertpapiere binnen zwei Tagen nach Geschäftsabschluss abgewickelt (T+2 statt bisher T+3). Diese Verkürzung des Abwicklungszyklus erfolgt im Gleichklang mit CSDR Vorgaben und in zeitlicher Abstimmung mit zahlreichen anderen europäischen Börsen. Die CSDR wird voraussichtlich im September in Kraft treten.
Ende Mai endete die öffentliche Konsultation der ESMA zu ihrem Diskussionspapier der 
Technical Standards. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden die Basis für zahlreiche der rund um die CSDR geplanten detaillierenden Standards bilden.

Central Securities Depositories

Neben der CSD Regulation wird für CSDs auch die geplante Regelung für die geordnete Abwicklung von Nichtbanken relevant sein. Darüber hinaus hat sich in den letzten Wochen die ESMA der Frage nach den Risiken von Zentralverwahrern angenommen. Nicht überraschend kommt die Aufsichtsbehörde dabei u.a. zum Ergebnis, dass CSDs nur unter sehr extremen Umständen zum systemrelevanten Risiko werden könnten. In der durch Regulierung und Kostendruck besonders engen Vernetzung von Zentralverwahrern (Lagerstellen-Netzwerk) sieht die ESMA in stabilen Zeiten einen Effizienzvorteil, in Krisenzeiten jedoch ein Marktrisiko.

CSD Zulassung zum Eurosystem

Anfang des Jahres veröffentlichte die EZB ein Dokument, dass die neuen Rahmenbedingungen desEurosystems für CSDs und deren Links zusammenfasst. Anhand dieser Standards überprüft die EZB Wertpapierabwicklungssysteme auf ihre Eignung, die Abwicklung der Sicherheiten für das Eurosystem vorzunehmen. Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass alle von den Zentralbanken des Eurosystems durchgeführten Kreditgeschäfte - unabhängig von der Abwicklungsmethode - standardisiert ablaufen und dadurch dasselbe Maß an Sicherheit aufweisen.


TARGET 2 - Securities

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang der vierte T2S Harmonisierungs Report der EZB. In diesem Dokument werden Harmonisierungsschritte, welche Voraussetzungen für die T2S Einführung darstellen, beschrieben. Der Umsetzungsgrad wird gesondert für jeden Mitgliedsstaat festgehalten. Die Österreichische CSD ist mit den Vorbereitungen für das neue System zur zentralen Wertpapierabwicklung bereits weit fortgeschritten und wird auf dieses im Rahmen der dritten Migrationswelle im September 2016 umsteigen.
 

Credit Rating Agencies

Nachdem im Sommer 2013 strengere Vorschriften in Form einer Novelle zur Ratingagenturen-Verordnung (CRA III) in Kraft getreten sind, hat die ESMA im Februar den Agenturen Fortschritte bei der Erfüllung der EU-Regularien bescheinigt. Zusätzlich veröffentlichte die ESMA Konsultationspapiere für technische Regulierungsstandards, die insbesondere die Offenlegungsvorschriften weiter detaillieren. Ergänzend hat die EK im Mai einen Bericht über die mögliche Vernetzung kleinerer Ratingagenturen verabschiedet.
Eine Liste der CRAs welche bisher entsprechend der CRA III zertifiziert wurden, finden Sie unter: www.esma.europa.eu/page/List-registered-and-certified-CRAs .


Clearinghäuser

Es ist zu erwarten, dass der Nachfolger von Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier die Regulierung von zentralen Gegenparteien - Central Counterparties (CCPs) - weiter verstärkt. Die obligatorische Einschaltung der Clearinghäuser durch die EU-Derivaterichtlinie EMIR dürfte diese Überlegungen noch verstärken. So beginnt ESMA noch 2014 die Vorbereitungen für den in der EMIR vorgesehenen Stresstest für zentrale Gegenparteien. 
Gleichzeitig analysiert die EK ob und wie diverse Standards auch auf Finanzmarkt-Infrastrukturen wie den CCPs, anwendbar sind. Auch eine Regelung für die geordnete Abwicklung von Nichtbanken wird von EP, EK und CPSS-IOSCO bereits intensiv diskutiert.

Steuerharmonisierung

Die EK sieht die Beseitigung von Steuerhindernissen weiter als einen der wichtigsten Ansatzpunkte am Weg zu einem Europäischen Binnenmarkt für Wertpapiere. In einzelnen Aspekten haben sich zuletzt Fortschritte ergeben:

Zinsbesteuerung
Im April wurde die überarbeitete Version der Zinsbesteuerungsrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese von Österreich und Luxemburg lange blockierte Erweiterung zur Besteuerung von Zinserträgen sieht u.a. die Einbeziehung aller relevanten Erträge aus Investmentfonds vor. Parallel zu diesbezüglichen weltweiten Standards im Rahmen der OECD, führt dies zum automatisierten grenzüberschreitenden Austausch von Bankdaten. Mit dieser Ausweitung der Richtlinie sollen Steuer-Schlupflöcher geschlossen werden. De facto führt dies in Österreich spätestens 2017 zu einem Wegfall des Bankgeheimnisses für Steuerausländer.

FATCA
Ebenso im April wurde das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den USA über die Umsetzung der FATCA unterzeichnet. Dieser bilaterale Vertrag beendet das Bankgeheimnis für Personen mit US-Bezug und soll den Umsetzungsaufwand der heimischen Banken reduzieren.

Fondsmeldeschema
Das BMF hat im Mai ein neues Fondsmeldeschema für in- und ausländische Investmentfonds in Begutachtung geschickt.

Finanztransaktionssteuer (FTT)
Seit mehr als vier Jahren wird in der EU um die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) gerungen. Laut Absichtserklärung des ECOFIN Rates von Mai wollen nun zehn EU-Staaten bis spätestens 1. Jänner 2016 eine harmonisierte FTT einführen. Die FTT soll stufenweise eingeführt werden. Zu Beginn soll diese nur für Aktiengeschäfte gelten und erst anschließend auf Derivate ausgeweitet werden. Zum Jahresende 2014 wird mit dem neuen Gesetzestext der EK gerechnet. Mit der Zurückweisung der Klage Großbritanniens durch den EuGH ist eines der Hindernisse auf diesem Weg weggefallen.

Bankenunion

Die drei Säulen einer europäischen Bankenunion wurden in den letzten Monaten weiter konkretisiert.

Aufsicht (SSM)
Zu der bei der EZB angesiedelten EU-Bankaufsicht wurden im April die Rahmenverordnungenveröffentlicht. Damit wurde der Grundstein für den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) gelegt, sodass die EZB wie geplant am 4. November die Aufsicht über die "besonders bedeutenden" Banken des Euroraums übernehmen wird.

Abwicklung (SRM)
Die EK hat im Juli 2013 einen einheitlichen Mechanismus zur Auflösung maroder Banken vorgeschlagen. Dieser geplante Sanierungs- und Abwicklungsrahmen (SRM) soll sicherstellen, dass Ausfälle von Banken EU-weit so gehandhabt werden, dass Gefahren für die Finanzstabilität vermieden und die Kosten minimiert werden. Nach der Zustimmung von EP und Rat, die für Sommer 2014 erwartet wird, ist im Herbst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zu rechnen, sodass die Richtlinie Anfang 2015 und das bail-in scheme Anfang 2016 wirksam werden dürften.

Einlagensicherung
Zur dritten Säule der Bankenunion wurde im April die Einlagensicherungsrichtlinie im EP verabschiedet. Mit dieser Richtlinie werden Spareinlagen künftig europaweit bis zu einer Höhe von EUR 100.000 gesichert. Den Mitgliedsstaaten wird eine 12 monatige Frist zur nationalen Umsetzung eingeräumt, sodass in der zweiten Jahreshälfte 2015 Gesetze zur Neuordnung der Österreichischen Einlagensicherung vorliegen werden.

 
Marktmissbrauch

Ziel der bereits 2003 geschaffenen Market Abuse Directive (MAD) ist es, Insiderhandel und Marktmanipulationen im Wertpapiergeschäft zu bekämpfen. Im Frühling hat nun der Rat den EK-Vorschlag für eine die MAD ersetzende Verordnung über Marktmissbrauch (MAR) sowie für eineRichtlinie über strafrechtliche Sanktionen angenommen. Unter anderem wurden Veröffentlichungspflichten (insb. Ad-hoc-Meldungen und Director´s Dealings) adaptiert. Die Neuregelungen werden zu einem kleinen Teil sofort nach Veröffentlichung (Sommer 2014), zum wesentlichen Teil jedoch erst Mitte 2016 wirksam. Auch ein Diskussionspapier der ESMA zu Details der Implementierung liegt mittlerweile vor.


Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Um sowohl bei Regulierungsbehörden als auch Anlegern ein besseres Verständnis von Wertpapierfinanzierungsgeschäften zu gewährleisten, publizierte die EK im Jänner einen Verordnungs-Vorschlag für mehr Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften. Das neue Regime soll für alle Parteien gelten die Wertpapierleih- und Repogeschäfte tätigen und zielt darauf ab, den Aufsichtsbehörden Erkenntnisse zu diesem Markt zu verschaffen. Die angedachten Melde-, Aufsichts- und Sanktionsregelungen gehen weit über die Transparenzanforderungen für Schattenbanken hinaus. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist jedoch noch mit wesentlichen Anpassungen des Vorschlags zu rechnen.


Transparenzrichtlinie

Vor sechs Monaten trat die geänderte Transparenzrichtlinie in Kraft. Sie dient der Harmonisierung der Informationsanforderungen an Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind. Die Pflicht zur vierteljährlichen Veröffentlichung von Finanzinformationen wurde nun auch für börsennotierte Unternehmen gestrichen. Die Mitteilungspflichten über Beteiligungen und Grundzüge der Finanzberichterstattung werden europaweit harmonisiert. Für die nationalstaatliche Umsetzung der Transparenzrichtlinie haben die Mitgliedstaaten bis November 2015 Zeit. ESMA startete im Frühling eine Konsultation zu diesbezüglichen Umsetzungsvorgaben.

Statusberichte zur Integration des Finanzsektors

Der von der EK jährlich veröffentlichte European Financial Stability and Integration Report stellt eine zusammenfassende Analyse zum Status der Harmonisierung des EU Finanzsektors dar. Dabei stehen aktuelle Entwicklungen in Markt und Politik, sowie eine Bestandsaufnahme zu Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz, im Zentrum der Betrachtung.
Die EK präsentierte vor wenigen Wochen weiters einen ersten Bericht zum Nutzen der 41 Regulierungsmaßnahmen im Finanzsektor. Die Vorteile der zahlreichen Aktivitäten übersteigen die entstandenen Kosten laut Meinung der Kommission bei Weitem. Gleichzeitig beinhaltet die Mitteilung ein Bekenntnis zu einem laufenden Überprüfungsprozess der Wirtschaftlichkeit neuer und bestehender Regelungen.


Sonstige Entwicklungen

Investmentfonds: Auch in der Standardisierung von Investmentfonds geht es voran. Mitte April hat das EP der Richtlinie UCITS V zugestimmt. Nachdem UCITS IV die grenzüberschreitende Verwaltung und Vertrieb von Fonds harmonisierte (KIDs, EU-Pass), soll UCITS V nun die Zulassung, Aufgaben und Haftung von Depotbanken klarstellen, Vergütungsregeln verschärfen und Sanktionsmechanismen festschreiben. Anfang des Jahres veröffentlichte der Finanzstabilitätsrat in Zusammenarbeit mit IOSCO einen Kriterien-Vorschlag zur Beurteilung der Systemrelevanz von Anlagehäusern wie z.B. Kapitalanlagegesellschaften oder auch Hedge Fonds.

Wertpapierprospekte: Die prospektrechtliche Änderungsrichtlinie 2010/73/EU wurde in Österreich mit der KMG-Novelle 2012 umgesetzt. Die EK hat auf Basis dieser Änderungsrichtlinie mittlerweile bereits vier delegierte Verordnungen erlassen, die u.a. Neuregelungen in Bezug auf Prospektzusammenfassungen, Bedingungen zu Basisprospekten, erleichterte Prospektangaben bestimmter Emittenten sowie nachtragsrelevante Umstände enthalten.

Schattenbanken: Im September 2013 legte die EK eine Mitteilung zur besseren Überwachung von Schattenbanken (z.B. Versicherungen, Geld- und Hedge-Fonds) vor. Hier wird es zwar keinen separaten legislativen Vorschlag geben, doch wird damit die Berücksichtigung des Themas in anderen Rechtsakten moderiert.

Geldmarktfonds: Der zeitgleich vorgelegte Verordnungs-Entwurf der EK zu Geldmarktfonds hat laut Beobachtern gute Chancen Gesetzeskraft zu erlangen. Geldmarktfonds sollen u.a. mit einem Kapitalpuffer versehen werden und damit an Stabilität gewinnen.

Benchmarks: Auch für Referenzmaßstäbe wie Libor oder Euribor wird an einer EU-Regulierung gearbeitet. Der dazu noch von Kommissar Barnier vorgelegte Verordnungsvorschlag wurde in den letzten Monaten intensiv diskutiert.

Corporate Actions: 2009 veröffentlichte die Corporate Actions Joint Working Group (CAJWG) Standards für einheitliche Prozesse bei der Abwicklung von Kapitalmaßnahmen. Zur Umsetzung dieser Marktstandards wurden in den Mitgliedsstaaten "National Implementation Groups" eingerichtet. In Österreich wird diese Aufgabe von der CANIG wahrgenommen. Eine der gravierendsten Abweichungen der heimischen Usancen von diesen Standards ist das Fehlen eines Record Date. Es ist davon auszugehen, dass zumindest diese Diskrepanz bis spätestens Ende 2015 beseitigt sein wird.

Crowdfunding: Die EK führte Ende 2013 eine Konsultation zum Thema Crowdfunding durch. Im März wurde basierend darauf eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat sowie den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss übermittelt.

Trennbankensystem: Im Jänner hat die EK, auf Basis der Vorschläge der Liikanen-Arbeitsgruppe, einenVerordnungsvorschlag zum Trennbankensystem präsentiert. Kernelement dieses Vorschlags ist - neben dem Verbot des Eigenhandels - die Regulierung der größten europäischen Bankinstitute im Hinblick auf die Prinzipien eines Trennbankensystems. Statt die Trennung für alle als systemrelevant eingestuften europäischen Banken zur Pflicht zu machen, soll laut Kommissionsvorschlag die zuständige Aufsichtsbehörde entscheiden, ob Handelsgeschäfte vom Rest der Banken getrennt werden müssen. Wie weit dieser Vorschlag in der neuen EK sowie in Rat und EP Unterstützung finden wird scheint ungewiss. Rat und Parlament werden sich nicht vor dem Herbst mit dem Vorschlag befassen.




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    OeKB zu MiFID, Crowdfunding, FATCA, Finanztransaktionssteuer & Co.


    10.06.2014, 18456 Zeichen

    In den vergangenen Monaten haben sich wieder zahlreiche rechtliche Änderungen zum europäischen Binnenmarkt für Wertpapiere ergeben. Hier kurzer Überblick mit Links auf Zusammenfassungen und Originaldokumente zu folgenden Themen, zusammengestellt von der OeKB.

    MiFID II

    Schon Ende 2011 hatte die Europäische Kommission (EK) einen Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) vorgelegt. Ziel der Neufassung ist es, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu machen sowie den Anlegerschutz zu stärken. Der Kompromisstext zu MiFID II wurde im April vom Europäischen Parlament (EP) und im Mai vom Rat der EU formell angenommen. Damit sind die neuen Rechtsakte (MiFID + MiFIR) erlassen und werden im Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
    Die Reduktion von systemischen Risiken sowie die weitere Integration der europäischen Wertpapiermärkte soll u.a. über eine Ausweitung der Vor- und Nachhandelstransparenz sowie den Ausbau der Kompetenzen von Aufsichtsbehörden erreicht werden. Gleichzeitig wird der Anwendungsbereich der MiFID nahezu auf alle Handelsplattformen (auch OTFs) und Wertpapierarten erweitert. Erwähnenswert ist weiters, dass MiFID II neue Maßnahmen zur Transparenz- und Liquiditätssteigerung für den Hochfrequenzhandel festschreibt. 
    Nach Veröffentlichung ist die Richtlinie in den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. ESMA hat bereits mit der Vorbereitung eines technischen Rates sowie technischer Standards zur Detaillierung der MiFID begonnen.

    EMIR

    Seit Inkrafttreten der EMIR 2012 (Verordnung zu OTC Derivaten, zentralen Gegenparteien und Transaktionsregistern) sind von ESMA bereits eine Reihe von technischen Standards und delegierte Verordnungen zur Änderung der EMIR erlassen worden (Melde- und datenspezifische Regelungen, Anforderungen an CCPs u.a.). Zuletzt wurde die EMIR im März dieses Jahres um Verfahrensvorschriften zu Sanktionsmöglichkeiten der ESMA ergänzt. Ein Vorschlag der ESMA zur Verschiebung des Meldebeginns für börsengehandelte Derivate bis zum 1. Jänner 2015 wurde von der EK zu Jahresbeginn abgelehnt.

    Securities Law Legislation

    Die EK veröffentlichte im Mai 2013 ein Arbeitspapier zur Verbesserung der Rechtssicherheit von Wertpapierverwahrung und -verfügung (SLL). Demzufolge war als Mindestscope einer Neuregelung angedacht: 
    * Rechtsrahmen für Erwerb und Verfügung über Wertpapiere
    * Rechtsrahmen für die Ausübung von Rechten, die sich aus einem Wertpapier ergeben
    * Neues Aufsichtsregime für jedwede Tätigkeit der Wertpapier-Verwahrung oder -Verwaltung;
    War ursprünglich angedacht, dass im Dezember 2013 ein Verordnungsvorschlag der EK veröffentlicht wird, scheint aus heutiger Sicht ein eigener Rechtsakt im Sinne der SLL unwahrscheinlich geworden zu sein. Vielmehr dürften zentrale Aspekte in andere europarechtliche Regelungen eingebaut werden. So werden beispielsweise Vorschriften zur shareholders transparency in die Aktionärsrechte Richtlinie integriert und finden sich aufsichtsrechtliche Bestimmungen für die Wertpapierverwahrung in der CSDR.

    Aktionärsrechte und Corporate Governance

    Die EK hat Anfang April ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Unternehmensführung von börsengelisteten europäischen Unternehmen veröffentlicht.

    Aktionärsrechterichtlinie
    Zum Paket gehört unter anderem ein Vorschlag zur Änderung der geltenden Aktionärsrechterichtlinie. Ziel ist es Aktionäre zu ermutigen, sich stärker in die Unternehmen einzubringen, und ihre Investition in einer längerfristigen Perspektive zu sehen. Dafür sollen sie über Rechte verfügen, die es ihnen ermöglichen eine angemessene Kontrolle über das Management auszuüben. Einschließlich eines verbindlichen Mitspracherechts bei der Festsetzung von Vergütungen. Im Interesse der Emittenten wurden die Regelungen zur grenzüberschreitenden Identifizierung von Aktionären vereinheitlicht. Der Vorschlag sieht auch eine Verpflichtung für CSDs und Intermediäre vor, auf Anforderung Informationen zur Aktionärsidentität an Emittenten weiterzugeben.

    Proxy Advisory Unternehmen
    Ebenso im Maßnahmenpaket enthalten sind die von der EK seit rund einem Jahr geforderten stärkeren Vorgaben an proxy advisory Unternehmen. Deren Versuch dem Richtlinienvorschlag der EK mit einem selbstbindenden Code of Conduct zuvor zu kommen ist damit gescheitert.

    Qualität der Berichterstattung
    Ein weiterer wichtiger Teil des Paketes ist eine Empfehlung der EK zur Steigerung der Qualität der Berichterstattung. Damit möchte die EK börsennotierten Unternehmen und Anlegern Leitlinien an die Hand geben, wie die Qualität der von rund 10.000 börsengelisteten Unternehmen veröffentlichten Corporate-Governance Berichte verbessert werden kann.

    Aufgrund der Wahlen zum EP, werden die Beratungen über diesen Vorschlag im Rat und im EP frühestens in der zweiten Hälfte 2014 beginnen.

     
    CSD Regulation

    Im April erfolgte im EP die Abstimmung zum Kompromisstext zur Central Securities Depository Regulation (CSDR). Inhaltliche Änderungen sind im Rahmen der noch offenen formellen Schritte bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU nicht mehr zu erwarten.
    Ziel der Verordnung ist es, Aufgaben und Aufsicht von Central Securities Depositories (CSDs) neu zu regeln. Gleichzeitig werden mit dem neuen Regelwerk auch einzelne Aspekte des Settlements harmonisiert (insb. Settlement Zyklen und Settlement Disziplin). So werden beispielsweise ab Oktober die an der Wiener Börse gehandelten Wertpapiere binnen zwei Tagen nach Geschäftsabschluss abgewickelt (T+2 statt bisher T+3). Diese Verkürzung des Abwicklungszyklus erfolgt im Gleichklang mit CSDR Vorgaben und in zeitlicher Abstimmung mit zahlreichen anderen europäischen Börsen. Die CSDR wird voraussichtlich im September in Kraft treten.
    Ende Mai endete die öffentliche Konsultation der ESMA zu ihrem Diskussionspapier der 
    Technical Standards. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden die Basis für zahlreiche der rund um die CSDR geplanten detaillierenden Standards bilden.

    Central Securities Depositories

    Neben der CSD Regulation wird für CSDs auch die geplante Regelung für die geordnete Abwicklung von Nichtbanken relevant sein. Darüber hinaus hat sich in den letzten Wochen die ESMA der Frage nach den Risiken von Zentralverwahrern angenommen. Nicht überraschend kommt die Aufsichtsbehörde dabei u.a. zum Ergebnis, dass CSDs nur unter sehr extremen Umständen zum systemrelevanten Risiko werden könnten. In der durch Regulierung und Kostendruck besonders engen Vernetzung von Zentralverwahrern (Lagerstellen-Netzwerk) sieht die ESMA in stabilen Zeiten einen Effizienzvorteil, in Krisenzeiten jedoch ein Marktrisiko.

    CSD Zulassung zum Eurosystem

    Anfang des Jahres veröffentlichte die EZB ein Dokument, dass die neuen Rahmenbedingungen desEurosystems für CSDs und deren Links zusammenfasst. Anhand dieser Standards überprüft die EZB Wertpapierabwicklungssysteme auf ihre Eignung, die Abwicklung der Sicherheiten für das Eurosystem vorzunehmen. Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass alle von den Zentralbanken des Eurosystems durchgeführten Kreditgeschäfte - unabhängig von der Abwicklungsmethode - standardisiert ablaufen und dadurch dasselbe Maß an Sicherheit aufweisen.


    TARGET 2 - Securities

    Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang der vierte T2S Harmonisierungs Report der EZB. In diesem Dokument werden Harmonisierungsschritte, welche Voraussetzungen für die T2S Einführung darstellen, beschrieben. Der Umsetzungsgrad wird gesondert für jeden Mitgliedsstaat festgehalten. Die Österreichische CSD ist mit den Vorbereitungen für das neue System zur zentralen Wertpapierabwicklung bereits weit fortgeschritten und wird auf dieses im Rahmen der dritten Migrationswelle im September 2016 umsteigen.
     

    Credit Rating Agencies

    Nachdem im Sommer 2013 strengere Vorschriften in Form einer Novelle zur Ratingagenturen-Verordnung (CRA III) in Kraft getreten sind, hat die ESMA im Februar den Agenturen Fortschritte bei der Erfüllung der EU-Regularien bescheinigt. Zusätzlich veröffentlichte die ESMA Konsultationspapiere für technische Regulierungsstandards, die insbesondere die Offenlegungsvorschriften weiter detaillieren. Ergänzend hat die EK im Mai einen Bericht über die mögliche Vernetzung kleinerer Ratingagenturen verabschiedet.
    Eine Liste der CRAs welche bisher entsprechend der CRA III zertifiziert wurden, finden Sie unter: www.esma.europa.eu/page/List-registered-and-certified-CRAs .


    Clearinghäuser

    Es ist zu erwarten, dass der Nachfolger von Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier die Regulierung von zentralen Gegenparteien - Central Counterparties (CCPs) - weiter verstärkt. Die obligatorische Einschaltung der Clearinghäuser durch die EU-Derivaterichtlinie EMIR dürfte diese Überlegungen noch verstärken. So beginnt ESMA noch 2014 die Vorbereitungen für den in der EMIR vorgesehenen Stresstest für zentrale Gegenparteien. 
    Gleichzeitig analysiert die EK ob und wie diverse Standards auch auf Finanzmarkt-Infrastrukturen wie den CCPs, anwendbar sind. Auch eine Regelung für die geordnete Abwicklung von Nichtbanken wird von EP, EK und CPSS-IOSCO bereits intensiv diskutiert.

    Steuerharmonisierung

    Die EK sieht die Beseitigung von Steuerhindernissen weiter als einen der wichtigsten Ansatzpunkte am Weg zu einem Europäischen Binnenmarkt für Wertpapiere. In einzelnen Aspekten haben sich zuletzt Fortschritte ergeben:

    Zinsbesteuerung
    Im April wurde die überarbeitete Version der Zinsbesteuerungsrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese von Österreich und Luxemburg lange blockierte Erweiterung zur Besteuerung von Zinserträgen sieht u.a. die Einbeziehung aller relevanten Erträge aus Investmentfonds vor. Parallel zu diesbezüglichen weltweiten Standards im Rahmen der OECD, führt dies zum automatisierten grenzüberschreitenden Austausch von Bankdaten. Mit dieser Ausweitung der Richtlinie sollen Steuer-Schlupflöcher geschlossen werden. De facto führt dies in Österreich spätestens 2017 zu einem Wegfall des Bankgeheimnisses für Steuerausländer.

    FATCA
    Ebenso im April wurde das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den USA über die Umsetzung der FATCA unterzeichnet. Dieser bilaterale Vertrag beendet das Bankgeheimnis für Personen mit US-Bezug und soll den Umsetzungsaufwand der heimischen Banken reduzieren.

    Fondsmeldeschema
    Das BMF hat im Mai ein neues Fondsmeldeschema für in- und ausländische Investmentfonds in Begutachtung geschickt.

    Finanztransaktionssteuer (FTT)
    Seit mehr als vier Jahren wird in der EU um die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) gerungen. Laut Absichtserklärung des ECOFIN Rates von Mai wollen nun zehn EU-Staaten bis spätestens 1. Jänner 2016 eine harmonisierte FTT einführen. Die FTT soll stufenweise eingeführt werden. Zu Beginn soll diese nur für Aktiengeschäfte gelten und erst anschließend auf Derivate ausgeweitet werden. Zum Jahresende 2014 wird mit dem neuen Gesetzestext der EK gerechnet. Mit der Zurückweisung der Klage Großbritanniens durch den EuGH ist eines der Hindernisse auf diesem Weg weggefallen.

    Bankenunion

    Die drei Säulen einer europäischen Bankenunion wurden in den letzten Monaten weiter konkretisiert.

    Aufsicht (SSM)
    Zu der bei der EZB angesiedelten EU-Bankaufsicht wurden im April die Rahmenverordnungenveröffentlicht. Damit wurde der Grundstein für den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) gelegt, sodass die EZB wie geplant am 4. November die Aufsicht über die "besonders bedeutenden" Banken des Euroraums übernehmen wird.

    Abwicklung (SRM)
    Die EK hat im Juli 2013 einen einheitlichen Mechanismus zur Auflösung maroder Banken vorgeschlagen. Dieser geplante Sanierungs- und Abwicklungsrahmen (SRM) soll sicherstellen, dass Ausfälle von Banken EU-weit so gehandhabt werden, dass Gefahren für die Finanzstabilität vermieden und die Kosten minimiert werden. Nach der Zustimmung von EP und Rat, die für Sommer 2014 erwartet wird, ist im Herbst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zu rechnen, sodass die Richtlinie Anfang 2015 und das bail-in scheme Anfang 2016 wirksam werden dürften.

    Einlagensicherung
    Zur dritten Säule der Bankenunion wurde im April die Einlagensicherungsrichtlinie im EP verabschiedet. Mit dieser Richtlinie werden Spareinlagen künftig europaweit bis zu einer Höhe von EUR 100.000 gesichert. Den Mitgliedsstaaten wird eine 12 monatige Frist zur nationalen Umsetzung eingeräumt, sodass in der zweiten Jahreshälfte 2015 Gesetze zur Neuordnung der Österreichischen Einlagensicherung vorliegen werden.

     
    Marktmissbrauch

    Ziel der bereits 2003 geschaffenen Market Abuse Directive (MAD) ist es, Insiderhandel und Marktmanipulationen im Wertpapiergeschäft zu bekämpfen. Im Frühling hat nun der Rat den EK-Vorschlag für eine die MAD ersetzende Verordnung über Marktmissbrauch (MAR) sowie für eineRichtlinie über strafrechtliche Sanktionen angenommen. Unter anderem wurden Veröffentlichungspflichten (insb. Ad-hoc-Meldungen und Director´s Dealings) adaptiert. Die Neuregelungen werden zu einem kleinen Teil sofort nach Veröffentlichung (Sommer 2014), zum wesentlichen Teil jedoch erst Mitte 2016 wirksam. Auch ein Diskussionspapier der ESMA zu Details der Implementierung liegt mittlerweile vor.


    Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

    Um sowohl bei Regulierungsbehörden als auch Anlegern ein besseres Verständnis von Wertpapierfinanzierungsgeschäften zu gewährleisten, publizierte die EK im Jänner einen Verordnungs-Vorschlag für mehr Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften. Das neue Regime soll für alle Parteien gelten die Wertpapierleih- und Repogeschäfte tätigen und zielt darauf ab, den Aufsichtsbehörden Erkenntnisse zu diesem Markt zu verschaffen. Die angedachten Melde-, Aufsichts- und Sanktionsregelungen gehen weit über die Transparenzanforderungen für Schattenbanken hinaus. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist jedoch noch mit wesentlichen Anpassungen des Vorschlags zu rechnen.


    Transparenzrichtlinie

    Vor sechs Monaten trat die geänderte Transparenzrichtlinie in Kraft. Sie dient der Harmonisierung der Informationsanforderungen an Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind. Die Pflicht zur vierteljährlichen Veröffentlichung von Finanzinformationen wurde nun auch für börsennotierte Unternehmen gestrichen. Die Mitteilungspflichten über Beteiligungen und Grundzüge der Finanzberichterstattung werden europaweit harmonisiert. Für die nationalstaatliche Umsetzung der Transparenzrichtlinie haben die Mitgliedstaaten bis November 2015 Zeit. ESMA startete im Frühling eine Konsultation zu diesbezüglichen Umsetzungsvorgaben.

    Statusberichte zur Integration des Finanzsektors

    Der von der EK jährlich veröffentlichte European Financial Stability and Integration Report stellt eine zusammenfassende Analyse zum Status der Harmonisierung des EU Finanzsektors dar. Dabei stehen aktuelle Entwicklungen in Markt und Politik, sowie eine Bestandsaufnahme zu Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz, im Zentrum der Betrachtung.
    Die EK präsentierte vor wenigen Wochen weiters einen ersten Bericht zum Nutzen der 41 Regulierungsmaßnahmen im Finanzsektor. Die Vorteile der zahlreichen Aktivitäten übersteigen die entstandenen Kosten laut Meinung der Kommission bei Weitem. Gleichzeitig beinhaltet die Mitteilung ein Bekenntnis zu einem laufenden Überprüfungsprozess der Wirtschaftlichkeit neuer und bestehender Regelungen.


    Sonstige Entwicklungen

    Investmentfonds: Auch in der Standardisierung von Investmentfonds geht es voran. Mitte April hat das EP der Richtlinie UCITS V zugestimmt. Nachdem UCITS IV die grenzüberschreitende Verwaltung und Vertrieb von Fonds harmonisierte (KIDs, EU-Pass), soll UCITS V nun die Zulassung, Aufgaben und Haftung von Depotbanken klarstellen, Vergütungsregeln verschärfen und Sanktionsmechanismen festschreiben. Anfang des Jahres veröffentlichte der Finanzstabilitätsrat in Zusammenarbeit mit IOSCO einen Kriterien-Vorschlag zur Beurteilung der Systemrelevanz von Anlagehäusern wie z.B. Kapitalanlagegesellschaften oder auch Hedge Fonds.

    Wertpapierprospekte: Die prospektrechtliche Änderungsrichtlinie 2010/73/EU wurde in Österreich mit der KMG-Novelle 2012 umgesetzt. Die EK hat auf Basis dieser Änderungsrichtlinie mittlerweile bereits vier delegierte Verordnungen erlassen, die u.a. Neuregelungen in Bezug auf Prospektzusammenfassungen, Bedingungen zu Basisprospekten, erleichterte Prospektangaben bestimmter Emittenten sowie nachtragsrelevante Umstände enthalten.

    Schattenbanken: Im September 2013 legte die EK eine Mitteilung zur besseren Überwachung von Schattenbanken (z.B. Versicherungen, Geld- und Hedge-Fonds) vor. Hier wird es zwar keinen separaten legislativen Vorschlag geben, doch wird damit die Berücksichtigung des Themas in anderen Rechtsakten moderiert.

    Geldmarktfonds: Der zeitgleich vorgelegte Verordnungs-Entwurf der EK zu Geldmarktfonds hat laut Beobachtern gute Chancen Gesetzeskraft zu erlangen. Geldmarktfonds sollen u.a. mit einem Kapitalpuffer versehen werden und damit an Stabilität gewinnen.

    Benchmarks: Auch für Referenzmaßstäbe wie Libor oder Euribor wird an einer EU-Regulierung gearbeitet. Der dazu noch von Kommissar Barnier vorgelegte Verordnungsvorschlag wurde in den letzten Monaten intensiv diskutiert.

    Corporate Actions: 2009 veröffentlichte die Corporate Actions Joint Working Group (CAJWG) Standards für einheitliche Prozesse bei der Abwicklung von Kapitalmaßnahmen. Zur Umsetzung dieser Marktstandards wurden in den Mitgliedsstaaten "National Implementation Groups" eingerichtet. In Österreich wird diese Aufgabe von der CANIG wahrgenommen. Eine der gravierendsten Abweichungen der heimischen Usancen von diesen Standards ist das Fehlen eines Record Date. Es ist davon auszugehen, dass zumindest diese Diskrepanz bis spätestens Ende 2015 beseitigt sein wird.

    Crowdfunding: Die EK führte Ende 2013 eine Konsultation zum Thema Crowdfunding durch. Im März wurde basierend darauf eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat sowie den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss übermittelt.

    Trennbankensystem: Im Jänner hat die EK, auf Basis der Vorschläge der Liikanen-Arbeitsgruppe, einenVerordnungsvorschlag zum Trennbankensystem präsentiert. Kernelement dieses Vorschlags ist - neben dem Verbot des Eigenhandels - die Regulierung der größten europäischen Bankinstitute im Hinblick auf die Prinzipien eines Trennbankensystems. Statt die Trennung für alle als systemrelevant eingestuften europäischen Banken zur Pflicht zu machen, soll laut Kommissionsvorschlag die zuständige Aufsichtsbehörde entscheiden, ob Handelsgeschäfte vom Rest der Banken getrennt werden müssen. Wie weit dieser Vorschlag in der neuen EK sowie in Rat und EP Unterstützung finden wird scheint ungewiss. Rat und Parlament werden sich nicht vor dem Herbst mit dem Vorschlag befassen.




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