05.05.2013, 3373 Zeichen
Die Inhalte des Fachheft 8 (April 2013) als Artikelserie am 1. Mai-Wochenende. Das Fachheft gibt es unter http://www.christian-drastil.com/fachheft-info/ zum Download.
Teil 2:
Basel III: Grosse Forderung von Österreichs Wirtschaft eingebaut
Richtlinie muss nun unternehmensfreundlich gestaltet werden.
Um Wachstum und Arbeitsplätze in Europa sichern bzw. ausbauen zu können, ist eine bestmögliche Regelung des Zusammenspiels zwischen Finanz- und Realwirtschaft erforderlich. Nach intensiven Verhandlungsrunden zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat ist es gelungen, Basel III in eine europäische Form zu gießen. Dabei konnten erste Befürchtungen, dass die Kreditvergabe an KMU unter den Basel III-Anforderungen leiden würde, vorerst zerstreut werden. Außerdem wurde eine wesentliche Forderung der österreichischen Wirtschaft berücksichtigt, indem die spezifische Bankenlandschaft Österreichs anerkannt wurde. Nun gilt es sicherzustellen, dass die Finanzierung der Realwirtschaft nicht durch die neuen Bankenanforderungen ab 2014 beeinträchtigt werden darf.
Aus Sicht der Industrie waren die Änderungen, die vom Europäischen Parlament in die Diskussion eingebracht wurden, im Interesse des zukunftsorientierten Zusammenwirkens zwischen Realwirtschaft und Finanzwirtschaft. Um Kreditinstitute zu ermuntern, Kredite an KMU zu vergeben, sehen die CRD IV-Maßnahmen nun gestaffelte Risikogewichte vor. Durch diese neue Regelung wird die notwendige Kapitalunterlegung der Forderungen verringert und Instituten so mehr Entscheidungsraum für die weitere Kreditvergabe an die Realwirtschaft gegeben. Ebenso werden zum ersten Mal europaweit einheitliche Liquiditätskennzahlen und -anforderungen normiert. Das bedeutet, dass Kreditinstitute sicherstellen müssen, unter Stressbedingungen für mindestens 30 Tage jederzeit zahlungsfähig zu sein (Liquidity Coverage Ratio). Des Weiteren wurde mit der Net Stable Funding Ratio eine weitere Kennzahl eingeführt, die der Optimierung der strukturellen Liquidität von Kreditinstituten dienen soll. Zudem soll ein „antizyklischer Kapitalpuffer“ sicherstellen, dass Banken in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums eine ausreichende Kapitalbasis aufbauen.
Die Industrie bewertet die beschlossenen Ansätze als positiv, wenn auch die endgültige Bewertung mancher Details, wie etwa beim Kapitalpuffer und der Corporate Governance Regelungen, noch von der nationalen Ausgestaltung abhängen. Der Umsetzungszeitplan ab 1.1.2014 erscheint aus heutiger Sicht realistisch. Europa muss allerdings darauf achten, dass es sich durch eine Vorreiterrolle in der Umsetzung des Zeitrahmens nicht ins Wettbewerbs-Aus begibt: eine Umsetzung von Basel III auch in den USA ist daher unbedingt notwendig. Bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie darf es zu keiner „Übererfüllung“ der Vorgaben kommen, durch die Österreichs Banken an Wettbewerbsfähigkeit verlieren würden. Im Sinne der nachhaltigen Entwicklung des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Österreich müssen wir eine (künstlich erzeugte) Kreditklemme jedenfalls verhindern. Gerade in konjunkturell sensiblen Phasen gilt: Die Einführung von Basel III in Österreich muss unternehmensfreundlich gestaltet werden. Nicht vergessen werden darf zudem, dass Österreichs Kreditinstitute durch die überproportional hohe Bankensteuer ohnehin schon belastet sind.
Christoph Neumayer, IV-Generalsekretär
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